Liebe Mitglieder, folgende neue Regelungen gelten seit dem 24.11. für unseren Vereinssport:

Die Turnhalle dürfen ausschließlich Geimpfte und Genesene nutzen (sog. 2 G- Regelung). Dies gilt für Alle: Sportler, Übungsleiter, Trainer, Zuschauer, Schiedsrichter u.a.

Nicht immunisierte Personen haben keinen Zutritt.

Eine Ausnahme gilt für Minderjährige:

  1. Minderjährige bis 12 Jahre und 3 Monate gelten als geimpft und dürfen ohne Weiteres teilnehmen.
  2. Die übrigen Minderjährigen (12 Jahre und 3 Monate bis 17 Jahre) müssen sich vor der Sportausübung testen lassen –sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Als Test ist ein Schnelltest (PoC Antigen Test, max. 24 Std. alt), ein PCR Test (max. 24 Std. alt) oder ein Selbsttest zulässig. Der Selbsttest ist vor den Augen des Trainers vor der Turnhalle zu machen; er wird nicht vom Verein gestellt. Ein in der Schule durchgeführter Test ist ausdrücklich nicht mehr ausreichend.

Eine Maske (medizinisch oder FFP2) ist außer bei der sportlichen Betätigung zu tragen.

Die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten. Die Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes, genutzt werden. Die gekennzeichneten Wege für Ein- und Ausgang sind einzuhalten. Die Hände sind bei Betreten der Halle zu desinfizieren/ zu waschen.

Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 15. Dezember 2021.

Wir bitten um Beachtung der Regelungen.

Der Vorstand