Liebe Mitglieder,

im Rahmen der gesetzlichen Regelungen darf ab 25.05.2021 Sport im Verein getrieben werden unter den folgenden Voraussetzungen:

  • kontaktlos im Freien mit max. 5 Personen aus 2 Hausständen plus Trainer. Die Kontakte sind nachzuverfolgen, pro 40 qm Trainingsfläche ist 1 Person erlaubt, eine Maske (medizinisch oder FFP2) ist außer bei der sportlichen Betätigung zu tragen.
  • im Freien mit max. 20 Kindern bis 14 Jahre plus Trainer. Die Kontakte sind nachzuverfolgen, eine Maske (medizinisch oder FFP2) ist außer bei der sportlichen Betätigung zu tragen.
  • kontaktlos in der Halle mit max. 5 Personen aus 2 Hausständen plus Trainer. Die Kontakte sind nachzuverfolgen, pro 40 qm Trainingsfläche ist 1 Person erlaubt, eine Maske (medizinisch oder FFP2) ist außer bei der sportlichen Betätigung zu tragen. Außerdem ist ein negativer Corona-Test (digital oder in Papierform, von einem anerkannten Testzentrum) vorzulegen. Ein Selbsttest ist nur ausreichend, wenn er vor den Augen des Trainers vor der Turnhalle gemacht wird. Von der Testpflicht befreit sind nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte.

Die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.

Zur Kontaktnachverfolgung scannt das Mitglied den im Eingang aushängenden QR Code und meldet sich online an und später wieder ab. Alternativ kann sich das Mitglied handschriftlich auf einer Liste eintragen. In den Kindergruppen führt der Übungsleiter eine Anwesenheitsliste inkl. Telefonnummern/ Adresse.

Wir freuen uns, dass einige Gruppen (z.B. im Bereich Kinder/ Jugend/ Tennis) den Sport im Rahmen dieser Voraussetzungen insbesondere im Freien wiederaufnehmen können. Näheres erfahrt ihr bei euren Übungsleitern. Bitte haltet euch an die Vorgaben und macht den Sport sicher.

Der Vorstand