Liebe Mitglieder,

seit dem 23.08. gilt die 3 G-Regel für Mitgliederversammlungen in geschlossenen Räumen: Alle Anwesenden müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Die 25. Corona Bekämpfungsverordnung lässt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu. Es gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Testpflicht ab einer Inzidenz von 35. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Zulässig ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Schnelltests, der Test darf nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein. Die Bestätigung ist vor dem Betreten der Einrichtung vorzulegen. Zulässig ist auch ein Selbsttest vor Ort. Für die Teilnehmer muss der Test in Anwesenheit einer vom Verein beauftragten Person erfolgen, der die ordnungsgemäße Durchführung und das Ergebnis zu kontrollieren hat.

Wir bitten darum, einen entsprechenden Nachweis (Impfausweis bzw. Testergebnis in Papierform oder digital) vor Betreten der Turnhalle vorzuzeigen und damit dazu beizutragen, den Sport im Verein sicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand