Geimpft, genesen oder getestet: Gilt auch für Jahreshauptversammlung!
Liebe Mitglieder, seit dem 23.08. gilt die 3 G-Regel für Mitgliederversammlungen in geschlossenen Räumen: Alle Anwesenden müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Die 25. Corona Bekämpfungsverordnung lässt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu. Es gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Testpflicht ab einer Inzidenz von 35. [...]